Bilddarstellungen, Information der Öffentlichkeit
 


Die Verwendung von Bildern, für Zeitungen, TV, ... welche sich auf der Homepage der FF Wagendorf befinden ist untersagt!


Bildanfragen unter: info@ffwagendorf.com


An dieser Stelle sei grundsätzlich darauf aufmerksam gemacht, dass rechtlich kein zwingender Grund besteht, eine Veröffentlichung von Einsatzfotos und Einsatzberichten zu unterlassen.

 

Das MedienG erlaubt die Veröffentlichung von Bildern und die Berichterstattung zur Information der Öffentlichkeit - allerdings unter strikter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der oder des Betroffenen (nach § 78 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit § 16 ABGB sowie § 43 ABGB in Verbindung mit § 16 ABGB) sowie unter der Beachtung des Schutzes des höchstpersönlichen Lebensbereiches nach Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), kundgemacht in BGBl 210/1958 (Bundesgesetzblatt).

Sofern genau diese genannten gesetzlichen Bestimmungen durch gezeigte Einsatzbilder nicht verletzt werden, liegen keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor und analog dem MedienG kann - unter der eben strikten Einhaltung der genannten Paragraphen - eine "öffentliche Berichterstattung über Geschehnisse des täglichen Lebens" vorgenommen werden.